Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Ferienhaus „Vier Jahreszeiten“

Vermieter: Christel Knispel, Zum Inselblick 13, 06128 Halle / Saale

1. Anreise / Abreise

  • Anreise: Die Anreise ist in der Regel zwischen 16:00 und 18:00 Uhr möglich.
  • Abreise: Am Abreisetag ist das Mietobjekt bis spätestens 10:00 Uhr geräumt zu übergeben. Bei einer nicht abgestimmten Verzögerung der Abreise von mehr als 30 Minuten behalten wir uns vor, den dadurch entstehenden Zusatzaufwand bzw. einen weiteren Tagessatz in Rechnung zu stellen.
Abweichende An- und Abreisezeiten können nach vorheriger Absprache individuell vereinbart werden.
  • Späte Anreise / Nichtanreise: Sollte sich Ihre Anreise am Anreisetag verzögern, bitten wir um eine rechtzeitige Information. Reisen Sie am Anreisetag bis 22:00 Uhr nicht an und benachrichtigen Sie uns nicht innerhalb von 24 Stunden nach dem vereinbarten Anreisezeitpunkt, sind wir berechtigt, das Objekt anderweitig zu vermieten.
  • Vorzeitige Abreise & Stornierung: Bei einer vorzeitigen Abreise oder bei Nichterscheinen bleibt der Anspruch auf die vereinbarte Miete bestehen, abzüglich etwaiger ersparter Aufwendungen sowie Einnahmen aus einer möglichen Weitervermietung.

2. Sonderwünsche und Nebenabreden

Sonderwünsche und Nebenabreden sind grundsätzlich möglich, bedürfen zu ihrer Wirksamkeit jedoch der schriftlichen Bestätigung (z.B. per E-Mail) durch den Vermieter. Bei der Mitnahme von Haustieren sind Art und Größe vorab anzugeben. Für Haustiere wird ein Aufpreis von 30,00 Euro pro Nacht und Tier berechnet.

3. Bezahlung

Der Mietvertrag wird mit dem Zugang der Buchungsbestätigung rechtsverbindlich.
  • Anzahlung: Eine Anzahlung in Höhe von 20 % des Gesamtpreises ist innerhalb von 7 Tagen nach Erhalt der Buchungsunterlagen fällig.
  • Restzahlung: Der Restbetrag ist spätestens 30 Tage vor Reiseantritt ohne erneute Aufforderung zu begleichen. Bei kurzfristigen Buchungen (weniger als 30 Tage vor Anreise) wird der Gesamtbetrag sofort fällig.
  • Zahlungsverzug: Werden die Zahlungsfristen nicht eingehalten, ist der Vermieter nach erfolgloser Mahnung bzw. Fristsetzung berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und das Objekt anderweitig zu vermieten. In diesem Fall gelten die Stornobedingungen.
  • Nebenkosten: Die Nebenkosten für Energie, Wasser und Müllentsorgung sind bereits im Mietpreis enthalten.

4. Rücktritt durch den Mieter & Ersatzperson

Sie können jederzeit vor Mietbeginn vom Vertrag zurücktreten. Der Rücktritt muss in Textform (z.B. per E-Mail oder Brief) gegenüber dem Vermieter erklärt werden. Maßgeblich für den Zeitpunkt des Rücktritts  ist der Eingang der Erklärung beim Vermieter. Im Falle eines Rücktritts steht dem Vermieter ein angemessener Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen und seine Aufwendungen zu. Dieser Schadensersatz wird wie folgt pauschaliert:
  • Bis 121 Tage vor Mietbeginn: kostenfrei
  • 120 bis 61 Tage vor Mietbeginn: 20 % des Gesamtpreises (Höhe der Anzahlung)
  • 60 bis 15 Tage vor Mietbeginn: 50 % des Gesamtpreises
  • 14 bis zum 8 Tage vor Mietbeginn: 80 % des Gesamtpreises
  • Ab dem 7. Tag vor Mietbeginn sowie bei Nichterscheinen: 90% des Gesamtpreises
Dem Mieter bleibt der Nachweis vorbehalten, dass dem Vermieter kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist als die geforderte Pauschale. Bereits eingezahlte Beträge werden verrechnet. Ersatzperson: Der Mieter ist berechtigt, eine Ersatzperson zu stellen, die an seiner Stelle in den bestehenden Vertrag eintritt. Hierfür bedarf es einer kurzen Mitteilung in Textform an den Vermieter.

5. Pflichten des Mieters

  • Sorgfaltspflicht: Der Mieter verpflichtet sich, das Mietobjekt samt Inventar und Außenanlagen pfleglich zu behandeln und vor Schäden zu schützen.
  • Anzeigepflicht bei Mängeln und Schäden: Entstehende Schäden oder bei Ankunft festgestellte Mängel sind dem Vermieter unverzüglich anzuzeigen. Dem Vermieter ist eine angemessene Frist zur  Abhilfe und Mängelbeseitigung zu gewähren.
  • Schadensminderungspflicht: Bei eventuell auftretenden Leistungsstörungen ist der Mieter verpflichtet, im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, um Schäden zu vermeiden oder gering zu halten.
  • Haftung: Der Mieter haftet für von ihm oder seinen Mitreisenden schuldhaft verursachte Schäden am Mietobjekt und deren Inventar.
  • Zustand bei Abreise: Das Mietobjekt ist am Abreisetag besenrein zu hinterlassen. Dazu gehören insbesondere
    • Das Entfernen aller persönlichen Gegenstände und Lebensmitteln,
    • die Entsorgung des Hausmülls in die vorgesehenen Behälter,
    • das spülmaschinenreine bzw. abgewaschene Einräumen des Geschirrs sowie
    • die Säuberung von Grill und Backofen (sofern genutzt)

6. Datenschutz

  • Datenverarbeitung zur Vertragserfüllung: Der Vermieter erhebt und verarbeitet personenbezogene Daten des Mieters ausschließlich zum Zwecke der Vertragsabwicklung, der Erfüllung gesetzlicher Vorgaben (z.B. steuerliche Aufbewahrungspflichten, Melderecht) und zu Betreuung des Mieters. Rechtsgrundlage hierfür ist Art. 6 Abs. 1 lit. b und c DSGVO.
  • Vertraulichkeit: Alle personenbezogenen Daten werden vertraulich behandelt und nicht ohne gesetzliche Grundlage oder Ihre ausdrückliche Einwilligung an Dritte weitergegeben.
  • Betroffenenrechte & weitere Informationen: Der Mieter hat jederzeit das Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung sowie Datenübertragbarkeit. Detaillierte Informationen zum Umgang mit Ihren Daten sowie zu Ihren Rechten finden Sie in unserer separaten Datenschutzerklärung unter https://ferienhaus-vierjahreszeiten-harz.de/datenschutz/.

7. Haftung des Vermieters

  • Haftungsbeschränkung: Die Haftung des Vermieters für Vertragspflichtverletzungen sowie aus Delikt ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt.
  • Körper- und Gesundheitsschäden: Die vorstehende Haftungsbeschränkung gilt nicht bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit des Mieters oder seiner Mitreisenden sowie bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten).
  • Leistungsstörungen & Höhere Gewalt: Für unvorhersehbare oder unvermeidbare Störungen, die außerhalb des Einwirkungsbereichs des Vermieters liegen (z.B. höhere Gewalt, behördliche Anordnungen, unvorhergesehene Baustellen Dritter oder temporäre netzbedingte Ausfälle von Strom-, Wasser- oder Internetversorgung), haftet der Vermieter nicht. Der Vermieter wird sich im Rahmen des Zumutbaren um eine zügige Behebung von Störungen bemühen.
  • Einbringung von Gegenständen: Für die vom Mieter eingebrachten Gegenstände (z.B. Gepäck, Wertsachen, Fahrzeuge) übernimmt der Vermieter bei Diebstahl, Verlust oder Beschädigung keine Haftung, es sei denn, der Schaden wurde durch den Vermieter vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht.
  • Spiel- und Sportgeräte: Die Nutzung von zur Verfügung gestellten Spiel-, Sport- oder Freizeitgeräten sowie der Außenanlagen erfolgt auf eigene Gefahr. Für Kinder obliegt die Aufsichtspflicht den Erziehungsberechtigten.
  • Reiseversicherung: Der Vermieter empfiehlt dem Mieter ausdrücklich den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung sowie einer Reiseabbruchversicherung.

8. Schlussbestimmungen

  • Objektbeschreibungen: Fotos und Beschreibungen auf der Webseite oder in Druckmedien dienen der veranschaulichten Darstellung. Der Vermieter behält sich unwesentliche Abweichungen sowie geringfügige Änderungen der Ausstattung (z. B. den Austausch von Möbeln durch gleichwertige Gegenstände) vor, soweit diese dem Mieter zumutbar sind.
  • Anwendbares Recht: Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
  • Salvatorische Klausel: Sollten einzelne Bestimmungen dieser Mietbedingungen unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gelten die gesetzlichen Vorschriften.